Gebührenordnung

Gebührenordnung des Segelclub Neuburg Donau e.V. (SCND) im DSV vom 17.11.2006

(Vorweg soll erwähnt werden, dass der SCND pro Erwachsenem alleine 12 Euro und pro Jugendlichem 4,50 Euro an den DSV als Verbandsbeitrag abführen muss. Auch andere Verbände verlangen Beiträge.)

  1. Aufnahmegebühr
    1.1 Die Aufnahmegebühr beträgt für Erwachsene 100.– €, für Jugendliche, Auszubildende und Studenten 10.– €.
    1.2 Bei einer beantragten passiven Mitgliedschaft beträgt die Aufnahmegebühr 50.– €. Wird die passive Mitgliedschaft in eine aktive umgewandelt, so ist der Differenzbetrag zu 1.1 nachzuzahlen.
    1.3 Der Ehegatte und die Kinder eines aktiven Mitgliedes des SCND werden ohne Aufnahmegebühr
    aufgenommen.
  2. Beitrag
    2.1 Der Jahresbeitrag für Erwachsene beträgt 100.– €, für Jugendliche einschließlich des Jahres des 18.Geburtstages und für Ehegatten eines SCND-Mitgliedes 20.– €, für Schüler, Studenten und
    Auszubildende über 18 Jahre 40.– € und für passive Mitglieder 50.– €.
    2.2 Bei einer Aufnahme bis zum 30.Juni ist 1/1, ab dem 01.Juli ist die Hälfte des Jahresbeitrages fällig (Aufnahme = Abgabe des Antrages).
  3. Bojen- und Trockenliegeplatzzuweisungsgebühr
    Die einmalige Gebühr für die Zuweisung einer Boje oder eines Trockenliegeplatzes beträgt 50.– €. Ein Anspruch auf eine Boje bzw. einen Trockenliegeplatz besteht nicht.
  4. Zahlungsweise
    4.1 Die Beitragszahlung und die Abrechnung der Arbeitsleistungen gem. § 5.5 der Satzung erfolgt
    grundsätzlich im Abbuchungsverfahren.
    4.2 In schriftlich begründeten Ausnahmefällen können die anfallenden Beiträge und Arbeitsleistungen überwiesen werden. Wer in diesen Fällen seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem SCND nicht bis zum 30.04. des laufenden Jahres nachkommt, wird gem. § 6.5 der Satzung ausgeschlossen (nach Mahnverfahren). Die bis zum Ausschluß anfallenden Zahlungsverpflichtungen sind (evtl. gerichtlich) beizutreiben.
    4.3 Zu Beginn eines Wirtschaftsjahres erfolgt eine schriftliche Abrechnung der Arbeitsleistungen des Vorjahres und der Beiträge für das laufende Jahr. Die Abbuchung erfolgt erst nach einer mindestens 3-wöchigen Einwendungsfrist.
  5. Benutzungsgebühr für Clubfremde
    5.1 Für die Benutzung der Anlagen des SCND (Slip, Steg, Heim und evtl. Bojen bzw. Trockenliegeplatz) werden pro Tag von Nichtmitgliedern bei Segelbooten 5.– € erhoben.
    5.2 Die Benutzungsgebühr kann durch einen Einmalbetrag von 100.– € für höchstens eine Saison im Voraus bezahlt werden. In den Folgejahren ist diese Regelung nicht mehr möglich.
    5.3 Nichtmitglieder, die einem dem DSV angeschlossenem Verein angehören bzw. die auf Einladung eines SCND-Mitgliedes kurzzeitig die Anlage des SCND benützen oder die an einer Veranstaltung des SCND teilnehmen haben die Benutzungsgebühr nicht zu zahlen.
    5.4 Ein Anspruch auf eine Boje bzw. einen Trockenliegeplatz besteht in keinem Fall.
    5.5 Inkassoberechtigt für die Benutzungsgebühr ist jedes Mitglied des SCND. Ein Quittungsblock dafür liegt im Clubheim auf.
  6. Ermächtigung
    Die Vorstandschaft ist ermächtigt, Mahngebühren i.H. von 5.– € bei der ersten Mahnung bzw. 10.– € bei der zweiten Mahnung zu erheben und in begründeten Einzelfällen die Gebühren zu ermäßigen oder gegebenenfalls zu erlassen.